Hallo Frau Witte,
prinzipiell ist das möglich. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass die von Ihnen festgelegte Nummerierung der Dokumente durch das Löschen „löchrig“ wird. Da der Gesetzgeber hier meines Wissens nach keine Vorgaben macht, sollte das allerdings kein Problem darstellen.
Viele Grüße aus Aachen
Ihr Revolver-Team