Uneinbringliche Forderung / offene Rechnung

Hallo zusammen,

 

wir haben folgende Herausforderung. Ein Kunde hat nach gerichtlicher Einigung ein Teil seiner Rechnung bezahlt, der Rest ist uneinbringlich. Wie wird das nun ihn Revolver geregelt, denn es steht ja noch der Restbetrag als offener Rechnungsbetrag. Wie wird korrekt auf "Null" gestellt? Einfach stornieren geht ja nicht, da ein Teil beglichen wurde.

 

Hat jemand eine Idee? Vielen Dank!
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673 Aufrufe Gefragt 21, Jul 2015 in Faktura von zartbitterdesign
geschlossen 22, Jul 2015 von bjoern.weiler

3 Antworten

 
Beste Antwort

Hallo zartbitterdesign,

rein aus Supportersicht (und ohne absolute finanzrechtliche Kenntnisse) wäre mein erster Ansatz, dass man eine Stornorechnung dazu schreibt, der den offenen Differenzbetrag negativ als Summe aufweist. Anschließend kann man beide Beträge als Zahlungseingang verbuchen. Den Betrag der originalen Rechnung mit Vermerk auf die Stornorechnung.

Somit sollte der Betrag im gesamten System richtig und vollständig ausgebucht sein. 

Prüfen Sie aber bitte vorher mit Ihrer Buchhaltung ob dieser Weg vom Finanzamt akzeptiert wird, oder welche Vorgaben diese dabei machen.

Viele Grüße
 
Kevin Ressel
Revolver Team
 
Telefon: 0241-510 340
Beantwortet 22, Jul 2015 von kevin.ressel
ausgewählt 22, Jul 2015 von zartbitterdesign

Hallo zartbitterdesign,

wie Kevin schon angemerkt hat, müssen Sie den Fehlbetrag mit einer Storno-Rechnung verbuchen. Wie Sie damit in Revolver richtig verfahren, können Sie im Handbuch nachlesen.

Viele Grüße aus Aachen

Ihr Revolver-Team

Beantwortet 22, Jul 2015 von bjoern.weiler
Vielen Dank für die raschen Antworten, so müsste es lt. unserer Buchhaltung auch funktionieren.
Beantwortet 22, Jul 2015 von zartbitterdesign
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