Hallo zartbitterdesign,
rein aus Supportersicht (und ohne absolute finanzrechtliche Kenntnisse) wäre mein erster Ansatz, dass man eine Stornorechnung dazu schreibt, der den offenen Differenzbetrag negativ als Summe aufweist. Anschließend kann man beide Beträge als Zahlungseingang verbuchen. Den Betrag der originalen Rechnung mit Vermerk auf die Stornorechnung.
Somit sollte der Betrag im gesamten System richtig und vollständig ausgebucht sein.
Prüfen Sie aber bitte vorher mit Ihrer Buchhaltung ob dieser Weg vom Finanzamt akzeptiert wird, oder welche Vorgaben diese dabei machen.
Viele Grüße
Kevin Ressel
Revolver Team
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