In meiner Agentur haben wir seit neuestem die Regel, das KVA´s über einen gewissen Betrag in zwei Teilen abgerechnet werden sollen, sprich: "50% der Auftragssumme nach Auftragserteilung, 50% nach Abschluss des Projektes".
Mein Frage ist nun, ob es möglich ist von dem bestehenden KVA bzw. Rechnung eine Teilrechnung zu ziehen? Der breits gestellte Betrag soll bestmöglich auch in der Endrechnung berücksichtigt werden.
Vielen lieben Dank!!