Gutschrift ab dem 30.06.2013 Korrekturrechnung / Stornorechnung

Hallo zusammen,

aufgrund einer Änderung im Umsatzsteuergesetz ist eine kaufmännische Gutschrift seit dem 30.06.2013 als"Korrektur-Rechnung" bzw. "Storno-Rechnung" auszuweisen. 

Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die der Kunde – von beiden Parteien vorher so vereinbart! – ausstellt. Der Kunde rechnet die empfangenen Leistungen oder Lieferungen bei Gutschriften also selber ab. Somit übernimmt er die Aufgabe der Rechnungserstellung, wofür bei normalen Rechnungen der Lieferant bzw. der Dienstleister zuständig ist.

Storno-Rechnungen dürfen keinesfalls mit “Gutschrift” bezeichnet werden! Diese müssen als “Storno-Rechnung” oder “Korrekturrechnung” gekennzeichnet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Beleg als Rechnung angesehen wird und man als Empfänger folglicherweise Umsatzsteuer bezahlen muss!

 

Welche Auswirkungen hat das auf Revolver? Wird aus "Gutschrift" bei Revolver jetzt die "Korrekturrechnung". Muss ich das Wording im Designmodus selber ändern?

Wenn die ehemalige "Gutschrift" jetzt eine "Rechnung" ist, wird es hierfür ein neues Auswahlfeld geben, oder muss sich jeder etwas eigens basteln? Die Rechenfunktion stimmt ja dann auch nicht mehr.

 

Einen schönen Abend und vorab schon vielen Dank für eine schnelle Info

 
9,053 Aufrufe Gefragt 10, Okt 2013 in Einstieg von a.b
erneut angezeigt 11, Okt 2013 von a.b

4 Antworten

 
Beste Antwort

 

Seit Mitte des Jahres gilt eine gesetzliche Vorschrift, die den Umgang mit Gutschriften neu regelt. Dabei werden nun zwei verschiedene Fälle unterschieden:

  1. Gutschriften, die eine Leistung des Empfängers vergüten (z.B. Provisionsgutschriften)
  2. Gutschriften, die eine bestehende Rechnung korrigieren oder ganz aufheben

Während man früher beide Fälle mit dem selben Dokument "Gutschrift" abhandeln konnte, ist dies nun nicht mehr erlaubt.

Der Begriff "Gutschrift" darf jetzt nur noch in Fall 1 verwendet werden. Für Fall 2 müssen Begriffe wie "Korrekturrechnung" oder "Stornorechnung" verwendet werden. Auch "Rechnung" bleibt erlaubt, wenn negative Werte eingegeben werden. Außerdem muss ein klarer Bezug zu der Rechnung erkennbar sein, die korrigiert oder aufgehoben wird.

In Revolver ist die neue Vorschrift einfach umzusetzen: Unter "Einstellungen - Allgemein - Wertelisten" gibt es die Werteliste "Rechnungsart". Fügen Sie dort zwei weitere Punkte hinzu: "Korrekturrechnung" und "Stornorechnung". Der Design-Modus muss hierfür nicht aktiviert werden. Ab Revolver 8.4.8 Beta 4 sind diese Punkte schon standardmäßig enthalten.

Die Handhabung erfolgt so:

  1. Fall (Vergütung einer Leistung): Erstellen Sie wie bisher eine Gutschrift mit dem Dokument-Typ "Gutschrift" (mit positiven Werten).
  2. Fall (Korrektur oder Stornierung einer Rechnung): Erstellen Sie eine neue Rechnung (ggf. als Duplikat der inkorrekten Rechnung), und stellen Sie die Rechnungs-Art auf "Korrekturrechnung" oder "Stornorechnung". Ganz wichtig: Geben Sie negative Werte ein (mit Minuszeichen).

Falls jemand den gesetzlichen Hintergrund nachlesen möchte: Im Amtshilfe-Umsetzungsgesetz findet man die entsprechende Neuerung auf Grundlage von §14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 19 UStG.

Beantwortet 15, Okt 2013 von paul.gaspar
Bearbeitet 15, Okt 2013 von paul.gaspar
Vielen Dank für die Antwort,

wenn ich jetzt wie im 2. Fall eine Korrektur- oder Stornorechnung erstellen will, muss diese ja einen Bezug zur Ursprungsrechnung haben. Bei der "ehemaligen" Gutschrift gab und gibt es ja ein Feld dafür (zu Rechnung). Wie erstelle ich jetzt den Bezug zu einer Rechnung? Wird dieses Bezugsfeld mit dem Update erscheinen? Sollen wir bis dahin das Textfeld dafür nutzen, um den Bezug herzustellen? Wenn ja, wie sollte das Wording lauten? Sie erhalten die folgende Korrekturrechnung zu Rechnung 1234567 oder diese Korrekturrechnung nimmt Bezug auf die Rechnung 1234567.

Ist das Bezugsfeld "zur Rechnung" in Gutschrift jetzt überflüssig?

Abschliesend noch eine weitere Frage: Wie kann ich mir generell auch mal alle Korrektur- oder Stornorechnungen ansehen, die innerhalb eines Jahres angefallen sind? Was muss ich dafür im Such-Dialog einstellen?

Vielen Dank vorab für ein schnelles Feedback
Beantwortet 16, Okt 2013 von a.b

Hallo Revolver Support-Team,

es wäre schön, wenn jemand auf meine Fragen vom 16.10.  (Bezug zu Rechnung etc.) schnellstmöglich eine Antwort schreiben würde! Unser Kunde erwartet eine Stornorechnung von uns und wartet nun schon seit 2 Tagen.

 

Da ich die Stornorechnung schon vorbereitet habe, ist noch eine Frage aufgetaucht! Da bei einer Korrekturrechnung / Stornorechnung die Angabe "Zahlbar innerhalb von xx Tagen" überflüssig ist, habe ich in der Rechnung das Zahlungsziel auf "0" gesetzt. Jetzt erschein aber "Zahlbar innerhalb von 0 Tagen". Dachte der Zahlungstext würde dann automatisch nicht auf der Stornorechnung erscheinen wenn ich das Zahlungsziel lösche.  Leider kann ich ins Feld "Zahlungs-Text" unter Optionen in der Stornorechnung, die ich gerade schreibe, keinen manuellen Eingriff vornehmen. Wie gehe ich hier nun vor, dass der Zahlungs-Text nicht am Ende der Stornorechnung erscheint?

 

Mit der Bitte um schnellstmögliches Feedback!!!

 

Ein schönes Wochenende

Beantwortet 18, Okt 2013 von a.b

Hallo a.b,

um das Zahlungsziel aus der Korrekturrechnung zu entfernen, bietet sich folgender Workflow an:

HINWEIS: Gefahr von Datenverlusten

Um Ihre bestehende Revolver-Installation nicht zu gefährden, führen Sie die folgenden Änderungen unbedingt in einer temporären Testumgebung aus. Wie das funktioniert, wird Ihnen hier in unserem Handbuch erklärt.

 

A. Design-Modus aktivieren
 

  1. Aktivieren Sie zunächst den Design-Modus.

 

B. Druckformular duplizieren
 

  1. Wählen Sie die Ansicht „Druckformulare“ auf der rechten Seite.
  2. Markieren Sie das Druckformular „Rechnung“.
  3. Klicken Sie in der Menüleiste unter „Dokument“ den Eintrag „Duplizieren“.

 

C. Druckformular einstellen

  1. Geben Sie dem duplizierten Druckformular einen Namen (hier bietet sich Korrekturrechnung an).
  2. Der Haken unter „Rechnung“ muss gesetzt sein.
  3. Klicken Sie auf „Sichern“, um die Einstellungen zu übernehmen.

 

D. Text-Feld ändern

  1. Navigieren Sie zum Reiter „Flexible Zone“
  2. Klicken Sie doppelt auf das Textfeld, in dem der Textbaustein für das Zahlungsziel hinterlegt ist.
  3. Markieren Sie die ersten drei Bausteine bis zum Textschluss.
  4. Entfernen Sie die Bausteine mit einem Klick auf den Button „Ausschneiden“.
  5. Übernehmen Sie die Änderungen mit einem Klick auf den Button „Sichern“.
  6. Um die Änderungen im duplizierten Druckformular zu übernehmen, klicken Sie oben rechts auf den Button „Sichern“.

 

E. Druckformular auswählen

Zunächst müssen Sie wieder den Arbeits-Modus aktivieren.

Wenn Sie nun eine Korrekturrechnung erstellt haben und diese ausdrucken wollen, wählen Sie aus dem Druck-Menü das dafür angelegte Druckformular.

  1. Markieren Sie die Korrekturrechnung.
  2. Wählen Sie im Druck-Menü
  3. das Druckformular „Korrekturrechnung (mit Briefpapier)“.

Folgen Sie dann dem Druck-Dialog Ihres Systems.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Sollten Sie noch Fragen haben, bitte ich Sie, sich an unseren Telefonsupport zu wenden.

Viele Grüße aus Aachen

Ihr Revolver Team

Beantwortet 21, Okt 2013 von bjoern.weiler

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